GKV-BStabG zerstört die Hilfsmittelversorgungsstrukturen in Deutschland
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht eine geplante pauschale 3%-Kürzung auf alle Versorgungsverträge in der individuellen Hilfsmittelversorgung vor – der 3-Prozent-Abschlag trifft die Versorgung schwerstkranker Menschen!
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